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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre XVI – Entrepreneurship und digitale Geschäftsmodelle – Professor Dr. Matthias Baum

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Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE

13.07.2020

Das bayerischer Förderprogramm FLÜGGE unterstützt Unternehmensgründungen im Bereich der Innovation, Forschung und Technologie aus Hochschulen in Bayern. 

Gefördert werden Vorhaben,

  • die über den Stand der Technik hinausgehen,
  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen
  • und über eine positive Fortsetzungsprognose verfügen.

Es können drei unterschiedliche Förderungen beantragt werden:

  • Zur Absicherung eines innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer Unternehmensgründung münden kann, sind bis zu 6 Monate Förderung möglich. 
  • Wenn ein Exist-Förderprojekt aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss gebracht werden konnte und noch kein Unternehmen gegründet wurde, kann sich eine FLÜGGE-Förderung bis zu 12 Monaten anschließen.
  • Wurde ein technologisch, innovatives anspruchsvolles Exist-Gründungstipendium beispielsweise als zu risikoreich bewertet und das Stipendium nicht gewährt, kann die FLÜGGE-Förderung bis zu 12 Monaten beantragt werden.

Wie wird gefördert:

  • Stipendien: Die Höhe des Stipendiums beträgt pro Person monatlich pauschal 2500 Euro (zzgl. 150 Euro je unterhaltspflichtigem Kind).
  • Sachmittel: Maximal kann die Hälfte der Gesamtsumme der Stipendien als Sachmittel beantragt werden.

Wer wird gefördert:

  • Die Gründungswilligen müssen der antragstellenden Hochschule angehören. Auch eine Beschäftigung an der Hochschule neben FLÜGGE ist möglich, wenn diese Stelle höchsten 50 % der Arbeitszeit beträgt.
  • Es können auch Studierende gefördert werden. Liegt noch kein Bachelorabschluss vor, so muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit abgeleistet worden sein. Teams aus mehrheitlich Studierenden ohne Bachelorabschluss können nur im Ausnahmefall gefördert werden.
  • Liegen Nutzungs- und/oder Schutzrechte vor, so muss ein mindestens ein Teammitglied Mitinhaber/in oder Inhaber/in der Rechte sein.
  • Nicht gefördert werden bereits begonnene Vorhaben.

Zur Antragstellung:

Der aktuelle Förderaufruf ist noch bis um 19.08.2020 gültig. Bei positiver Bewertung ist der Förderbeginn ab dem 1.3.2021 möglich. Antragstellerin ist Hochschule. Alle notwendigen Ressourcen (Räume, Infrastruktur usw.) werden den Gründungswilligen zur Verfügung gestellt.Für die Antragstellung und Betreuung ist ein Mentor zu benennen. Gerne vermitteln wird den Kontakt zu unseren erfahrenen Mentoren:

Prof. Rodrigo Isidor (Lehrstuhl für Human Resource Management & Intrapreneurship)

Prof. Matthias Baum (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre XVI – Entrepreneurship und digitale Geschäftsmodelle)

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite:

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